Begleitetes Fahren 17

Begleitetes Fahren

Ganz einfach im Alter von 17 Jahren Fahrzeuge der Klasse B fahren

Vorteile

Wenn du dich für die Klasse BF 17 entscheidest, kannst du deinen Führerscheinantrag im Alter von 16,5 Jahren abgeben.
Nach bestandener Prüfung darfst du begleitet Auto und alleine (ohne Begleitperson)Fahrzeuge der Klasse AM, wie zum Beispiel Roller fahren.

Außerdem kannst du später bei einigen KFZ-Versicherungen Geld sparen, sofern du deinen Führerschein bereits mit 17 erworben hast.


Die Ausbildung ist identisch mit dem normalen B/B197 Führerschein.
 

Was muss ich beachten?

Die Ausbildung ist bis auf die Kosten für den Antrag mit der Klasse B identisch.
Lediglich beim Führerscheinantrag ändert sich etwas. Die Führerscheinstelle benötigt von dir eine Bereitschaftserklärung der Begleitpersonen und die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Beide Formulare kannst du bei uns in der Fahrschule bekommen.
Zusätzlich benötigen wir noch eine Kopie vom Führerschein und Personalausweis der Begleitperson/en.
Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, 5 Jahre ununterbrochen den Führerschein der Klasse B besitzen und darf höchstens 1 Punkt in Flensburg haben.

 

Alle benötigten Unterlagen inkl. Führerscheinantrag kannst du ohne Aufpreis bei uns in der Fahrschule abgeben.

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